Bestattungsmöglichkeiten


Bei der Wahl der Bestattungsform und des Ortes sollte immer der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend sein.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die Erdbestattung oder die Feuerbestattung.

 

Erdbestattung:

Die Erdbestattung als konventionelle Bestattungsart ist zwingend auf einem Friedhof vorgeschrieben.
Der/die Verstorbene kann dort in einem Sarg, wahlweise in verschiedene Grabstätten, bestattet werden.
Unter Anderem in Wahl- / Reihengrabstätten, anonyme Grabstellen, etc.

 

Feuerbestattung:

Die Feuerbestattung setzt eine entsprechende Verfügung des/der Verstorbenen bzw. eines
bestattungspflichtigen Angehörigen voraus. Hier wird der Leichnam in einem Verbrennersarg nach
Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung in einem Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird einer Aschenkapsel zugeführt und anschließend beigesetzt.
Hier stehen neben den kommunalen Friedhöfen mit diversen Grabstellen verschiedene weitere
Optionen zur Wahl, wie z.B. der FriedWald, der Ruhe-Forst oder auch eine Seebstattung.